Bild www.Gau-Weinheim.de Bild vom Gau-Weinheimer Wappen

Sie sind hier: » Geschichte/ Ortsgeschichte/ Gründung



Gau-Weinheim


Kupferstich Gau-Weinheim

Für die meisten der rheinhessischen Dörfer begann die urkundlich nachweisbare Geschichte mit Schenkungen der jeweiligen Grundherrn an die großen Klöster jener Zeit mit Sitz in Lorsch a. Rhein, Fulda, Bingen und Trier. Diese Schenkungsdaten, sie liegen durchweg am Ende des 8. und am Anfang des 9. Jahrhunderts, sind die offiziellen "Geburtstage" dieser Dörfer, ohne allerdings damit den tatsächlichen Beginn der ersten Besiedlung des jeweiligen Ortes festzulegen. Etwa gleichzeitig entstanden die heute noch gebräuchlichen Ortsnamen. Fast alle Dörfer in Rheinhessen führen am Ende das "heim". Das bedeutet nichts anderes als die Bezeichnung des Siedlungsplatzes, also das "Heim" des jeweiligen Grundherren.



767
Schenkungen aus Gau Weinheim (Wigenheim) an Kloster Lorsch im Jahr 767 u. 771 n. Chr.

URKUNDE 1324 (5.Mai 767 - Reg.147)

Schenkung der Adalgard in der Gau-Weinheimer Gemarkung unter König Pipin und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 5. Mai im 15. Jahr (767) des Königs Pippin. Ich, Adalgart, entbiete eine milde Gabe dem heiligen Mätyrer Nazarius, dessen Leib im Lorscher Kloster ruht, das unter der Leitung des Ehrwürdigen Abtes Gundeland steht. Nach meinem Willen soll die Schenkung für alle Zeit in Kraft bleiben, und ich versichere, daß sie vollkommen freiwillig gereicht wird. Ich schenke im Namen Gottes und auf ewig zu einem in pogo wormat (iensi = im Wormsgau), in der Gemarkung Wigenheim (Gau-Weinheim ö. Bad Kreuznach/Nahe sö. Bingen/R.) zwei Weingärten. Vertragsfertigung Geschehen in monasterio laurish (amensi = im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben.



771
URKUNDE 1323 (12.Juni 771 - Reg.636)

Schenkung des Erembert in der Gau-Weinheimer Gemarkung unter Karl dem Großen und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 12. Juni im 3. Jahr (771) des Königs Karl. Wir, Erembert und Salcho, mein Bruder, entrichten eine fromme Spende an den Hl. Nazarius, dessen Leib im Lorscher Kloster ruht, dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Es ist unser Wille, daß unsere Gabe für ewige Zeiten dargereicht sei, und wir bestätigen, daß sie durchaus freiwillig geboten wird. Wir schenken in pogo worm (atiensi = ist Wormsgau), in der Wigenheimer marca (Gemarkung Gau-Weinheim ö. Bad Kreuznach/Nahe sö. Bingen/R.) auf dem Berge, welcher Wizenberc (Weißenberg, auf dem der Wißberger hof w. Gau-Weinheim lieht) heißt, ein halbes Weingut. Im Namen Gottes soll es ewiges Besitztum sein. Geschlossen und gefertigt. Geschehen in monasterio laurissamensi (amensi = im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben.

Quelle: Staatsarchiv Würzburg, Nr 139/96 v.4.3.96